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business conditions (german) for all tours with Inbound Yoga Club e.V.
Last change 20.11.2007 Dear Traveller, please read our terms and conditions carefully. By booking one of our tours you agree to them. The are valid for all tours offered by the tour operator Inbound Yoga Club e.V. (called tour operator throughout the document). 1. booking, confirmation 2. payment 3. services, prices 4. tour guides 5. discount for children 6. changes of service and prices 7. cancellation by the traveller before start of the tour, cancellation fees 8. rebooking, replacement 9. insurances 10. cancellation by the tour operator 11. extraordinary circumstances - force majeure 12. redress / abatement / cancellation 13. liability 14. exclusion of claims, limitation and assignment 15. passport, visa, customs, foreign currencies and health 16. privacy 17. jurisdiction / general 1. booking, confirmation 1.1 By booking a tour you bindingly offer a travel agreement to the tour operator. The travel agreement becomes bindingly for the tour operator when he confirms the booking and the tour price in written form. 1.2 The booking is done by the person doing the booking process (referred to as the client) also for all other persons mentioned as travellers in the booking. The client is responsible for all contractual obligations for all persons mentioned as travellers in the booking by accepting a separate agreement about this responsibility. 1.3 During or immediately after signing the travel agreement the client receives a written confirmation (1.1, sentence 2) containing all important details about the booked travel service. 2. payment 2.1 After signing the travel agreement generally an advance of 20% of the total amount of the booked travel service becomes due. 2.2 The rest of the total amount of the service becomes due, when it is clear that the tour will be conducted as booked and the tour documents are ready (but at least 60 days before travel). 2.3 The amounts of the advance, the rest and if applicable the cancellation arise from the confirmation. Cancellation fees (number 7), fees for rebooking, processing and individual tour arrangement according to number 3.3 are to be paid immediately. 2.4 Generally the advance becomes due within one week after signing the travel agreement. 2.5 Payment can be done through any explicitly offered payment method. 2.6 The payment method can only be changed up to 60 days before travel. 2.7 If the travel documents are not delivered until 4 days before travel please contact immediately the tour operator or the travel agency where you booked the tour. If you do a short-term booking you will receive the travel documents according to individual agreement. For your own sake we advice you to check carefully all travel documents. 2.8 In the case that you do not pay the due amounts and the payment ist not done even after delivery of a reminder the tour operator has the right to cancel the travel agreement. In this case the tour operator has the right to demand cancellation fees according to number 7.5 as compensation. If you do not pay due amounts the tour operator has the right to charge dunning costs of 10,- Euros for the second reminder. 2.9 Expenses for ancillary services such as applying for visa are not included in the tour price. 3. services, prices 3.1 The services agreed upon in the travel agreement are described in our material about the tour presented to the public, such as catalog, flyers, website etc as well as the travel documents and the booking confirmation. Before booking the tour operator has the right to change the description of the tour services. The client will of course be informed about these changes before booking. 3.2 flights The tour operator points out that on direct flights intermediate landings may occur according to the flight plan of the airlines. The final decision about the flight times is incumbent on the tour operator with the travel documents. Informations about flight times given by travel agencies are non-binding. On certain flights a seat reservation is possible (8 Euros per run). Please note advices in the tour description. On charter flights and scheduled flights the free baggage is usually 20 kg per person (also for children of 2-11 years) plus one small hand luggage. Additionally special baggage may be transported by the airline with a possible additional charge if the client informs us on time. The additional charges are to be requested from the airline which alone is responsible for the organisation and execution of the carriage as well as collection of the charges. The transport of the special baggage from destination airport to the hotel and back is up to the traveller. We recommend you to transport money, valuables, technical equipment and medicine only in your hand luggage. 3.3 special requests, individual tour arrangements Travel agencies are only allowed to receive special request if these requests are indicated as non-bindingly. The tour operator is keen to satisfy your desire for special services not mentioned in the service description for the tour. Travel agencies are not allowed to make any kind of agreement with the client which differs from the service description except they have a special permission from the tour operator. For rebooking flights the tour operator reserves the right to charge a service fee additionally to the extra cost for rebooking. 3.5 prolonging the tour If you like to stay more time at your resort please speak as early as possible with your tour guide. We gladly prolong your stay if accomdation and transport is available. The cost for prolongation are to be paid there directly to the tour guide. Please consider the maximum time for travel, the costs for prolongation and the validity of your travel insurances and your visa. 4. Reiseleitung, Betreuung Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von mitreisenden oder/und ggf. örtlichen Reiseleitern betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13. 5. Kinderermäßigungen Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Für die Beförderung von Kleinkindern setzen Sie sich bitte mit uns zu einem persönlichen Gespräch in Verbindung. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- nachzuerheben. 6. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr - ggf. anteilig - zurückerstattet. 7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren 7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und telefonisch dessen Eingang zu erfragen. 7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. 7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. 7.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen: bis zum 61. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises ab dem 60. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises; 8. Umbuchung, Ersatzperson 8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. 8.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal Euro 30,- zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 9. Reiseversicherungen Der Veranstalter bietet selbst keinen Versicherungsschutz für Ihre Reisen an. Wir unterstützen Sie jedoch gern in der Suche nach geeigneten Versicherern. 10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich nicht den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. 10.2 Der Veranstalter kann bis 61 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern bis dahin ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. 11. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt 11.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" oder unter der Telefonnummer (030) 5000-2000. 12. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 13. Haftung 13.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 13.2 Eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, besteht nicht, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 13.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. 13.4 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich. 13.5 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 13.6 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. 13.7 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 14. Ausschluss von Ansprüchen, Abtretung 14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. 14.2 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen. 14.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen. 15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 15.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. 15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie ggf. mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. 15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind. 15.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass. 15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. 15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsseiten des Tropeninstitutes. 16. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich oder telefonisch mit. 17. Gerichtsstand/ Allgemeines 17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 17.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.
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(C) Inbound Yoga Club e.V. - date: 30.7.2010, time: 6:45:30